AGB

Langefreunde Design Studio
Inh. Felix Lange

Dipl.-Designer (FH)
Mettenheimerstraße 21
19061 Schwerin

Telefon: 0385/48126466
mail@parafree.de 

Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

1 Allgemeines

  1. Diese Liefer- und Zahlungsbedingungen sind Bestandteil aller Angebote und Verträge über Lieferungen und Leistungen durch uns, auch laufender und künftiger Geschäftsverbindungen.
    Der Einbeziehung fremder Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
  2. Sämtliche Abreden einschließlich der Einbeziehung anderer Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollten andere Geschäftsbedingungen als unsere Vertragsbestandteil werden und uns in einer wesentlichen Regelung schlechter stellen als nach den folgenden Bedingungen, so sind wir berechtigt, innerhalb einer angemessenen Frist zurückzutreten.
  3. Bei Verwendung von Incoterms gilt die Fassung der Incoterms 2020.

2 Preise

Maßgeblich sind unsere zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden Konditionen und Preislisten (zzgl. gesetzlicher MwSt, Fracht- und Verpackungskosten) vorbehaltlich einer durch Preissteigerung wesentlicher Vorprodukte notwendig werdenden Preiserhöhung für den Lieferzeitpunkt. Preise gelten nur dann als Festpreise, wenn sie von uns für längstens 3 Monate in der Auftragsbestätigung genannt sind. Bei einem Warenwert von Standardware über 15000 Euro sind Porto und Verpackungskosten frei.

3 Gefahrübergang und Lieferung

  1. Die Lieferung erfolgt ab Schwerin. Mit Bereitstellung/Bestimmung der Ware geht die Gefahr des zufälligen Untergangs/der Verschlechterung über.
  2. Soweit Liefertermine oder –fristen in der Auftragsbestätigung genannt sind, gelten diese grundsätzlich als unverbindlich.
  3. Die Nichteinhaltung von Lieferterminen und -fristen berechtigt zur Geltendmachung von Rechten erst nach angemessener (insbesondere bei Sonderanfertigungen und in der Inmarktbringungsphase), mindestens 45 Werktage betragender Nachfrist.
  4. Bei höherer Gewalt (z.B. Pandemien wie Corona), Arbeitskampfmaßnahmen, behördlichen Maßnahmen sowie solchen unverschuldeten Betriebsstörungen, die länger als eine Woche dauern oder voraussichtlich dauern werden, verlängert sich die Lieferfrist angemessen, mindestens jedoch um den Zeitraum des Verzugsgrunds.
  5. Erbringen wir den Nachweis der sorgfältigen Auswahl unseres Zulieferers, der uns vertragswidrig nicht beliefert, so verlängert sich die Lieferfrist angemessen, sofern uns keine Ersatzbeschaffung zuzumuten ist. Im Falle der Unmöglichkeit der Belieferung durch den Lieferanten sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
  6. Schadensersatzansprüche bei Leistungsverzug oder Unmöglichkeit beschränken sich auf den Ersatz nachgewiesener Mehrkosten (Deckungskauf auf Basis dreier Vergleichsangebote). Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. In Fällen des auf leichte Fahrlässigkeit beruhenden Verzugs haften wir auf 0,1 % des Wertes der Lieferung je Kalenderwoche, höchstens aber auf 3 % des Wertes der Lieferung.
  7. Wir sind aus betrieblichen Gründen zur Teillieferung berechtigt, soweit diese den Kunden nicht unzumutbar belastet. Rechte aus Verzug oder Mängelgewährleistung bleiben auf die jeweiligen Teillieferungen beschränkt.
  8. Ist die Ware auch nach vorheriger angemessener Fristsetzung unberechtigt nicht an- oder abgenommen, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung in Höhe von 30 % der Auftragssumme zu verlangen. Die Geltendmachung eines höheren Schadens oder der Nachweis eines geringeren Schadens sind dadurch nicht ausgeschlossen.
  9. Bei wesentlicher nachweisbarer Vermögensverschlechterung sind wir berechtigt, weitere Lieferungen nur gegen Vorkasse auszuführen, alle offenstehenden Rechnungsbeträge sofort fällig zu stellen und gegen Rückgabe zahlungshalber hereingenommener Wechsel Barzahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.

4 Zahlung

  1. Die Rechnungen sind sofort nach Zugang fällig und zahlbar innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum verlustfrei ohne Abzug. Bei Zahlungen innerhalb von 2 Tagen sowie bei Lstschrift, Paypal o.ä. wird ein Skonto von 2 % gewährt. Zahlungsregulierungen durch Scheck oder Wechsel erfolgen zahlungshalber; Diskont, Gebühren, Wechselspesen und sonstige Kosten trägt der Zahlende. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist berechnen wir Verzugszinsen in banküblichem Umfang, mindestens jedoch 5 % über dem Basiszinssatz. Dokumente im dokumentären Geschäft sind in Euro oder dem Gegenwert in der Vertragswährung auszustellen. Zahlungen sind in Euro oder dem Gegenwert in der Vertragswährung zu leisten.
  2. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen oder die Zurückbehaltung fälliger Rechnungsbeträge ist nur zulässig, wenn die Forderung durch uns unbestritten oder anerkannt ist oder rechtskräftig festgestellt wird.

5 Beschaffenheit, Gewährleistung

1.Für die Festlegung der Beschaffenheit der Ware ist allein die Bestellung maßgeblich. Die Tauglichkeit der Ware für die beabsichtigten Zwecke insbesondere in Bezug auf die Versorgung des Patienten ist nicht Gegenstand der Warenbeschaffenheit. Handelsübliche und geringe technisch nicht vermeidbare Abweichungen, sowie ein in der Natur der Beschaffenheit der Waren liegender Verschleiß stellen keinen Mangel dar. Jegliche Gewährleistung erlischt bei Veränderungen an der Ware, die aber einen Einbau nach dem Stand der Technik und unseren Einbau- und Klassifizierungshinweisen hinausgehen.

  1. Die Ware ist nach Erhalt zu überprüfen und offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens 1 Tag nach Erhalt der Ware, anzuzeigen. Bei Reklamationen sind alle notwendigen Angaben zur Verwendung der Ware zu machen, sowie ggfls. das Hilfsmittel im original Auslieferungszustand zu überlassen. Unklarheiten über Mängel gehen zu Lasten des Kunden.
  2. Ist die Ware zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs mit einem Fehler behaftet oder fehlen ihr die zugesicherten Eigenschaften, bessern wir innerhalb von 30 Tagen nach Rückerhalt der Ware nach oder liefern mangelfreie Ersatzware. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Nachlieferung gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
  3. Unsere Benutzungshinweise sind dem Anwender zugänglich zu machen. Für Schäden Dritter durch Nichteinhaltung dieser Pflicht stellt uns der Kunde von jeglicher Inanspruchnahme frei.
  4. Gewährleistungsansprüche verjähren, sofern wir den Mangel nicht arglistig verschwiegen haben, in zwei Jahren nach Übergabe. Tritt der Kunde gegenüber den Patienten oder Dritten in Bezug auf die Mängelbeseitigung an Handelsware in Vorleistung, so verrechnen wir dessen Aufwendungen mit unseren Forderungen.
  5. Ist eine Mängelrüge unbegründet (sei es, dass kein Mangel vorliegt oder dass uns keine Haftung trifft), sind uns die dadurch entstandenen Kosten zu erstatten.

6 Haftung

  1. Schadensersatzansprüche gegen uns sind bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, es sei denn, es sind wesentliche Vertragspflichten verletzt. Ersatzansprüche beschränken sich auf den Schaden, den der Kunde im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorausgesehen hat oder vorhersehen konnte (in der Regel 50% des Wertes bemessen nach dem Kaufpreis). Wir haften nicht für vorsätzliches Handeln unserer Erfüllungsgehilfen.
  2. Von Haftungsansprüchen Dritter stellt uns der Kunde, soweit er den Schaden zu vertreten hat, frei.
  3. Verletzungen von Nebenpflichten berechtigen nur bei schuldhaftem Handeln zum Rücktritt vom Vertrag.

7 Retouren

Die Rücksendung gegen Gutschrift oder der Umtausch von mangelfreier Ware bedarf unserer Zustimmung. Wir nehmen bis zu 3 Monaten nach Rechnungsdatum nur originalverpackte Ware zurück (gilt nicht für Sonderanfertigungen). Für Rücksendung/Umtausch von Ware ein Monat nach Rechnungsdatum erheben wir eine 10%ige Bearbeitungsgebühr, nach drei Monaten eine 20 %ige.

8 Eigentumsvorbehalt

  1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung vor. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf alle Forderungen aus der Geschäftsverbindung (Kontokorrentvorbehalt).
  2. Bei Zahlungsverzug sind wir zur Rücknahme der Vorbehaltsware berechtigt. Zur Ausübung dieses Rechtes ist es uns erlaubt, die Räume des Kunden zu den üblichen Geschäftszeiten zu betreten. Diesem ist es untersagt, die Vorbehaltsware zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.
  3. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen der üblichen Geschäftstätigkeit mit anderen Waren zu verarbeiten oder zu verbinden. In diesem Fall erwerben wir an der neuen Ware Miteigentum in Höhe des verhältnismäßigen Wertes der Vorbehaltsware und der verbundenen oder neu hergestellten Ware. Der Kunde tritt die Forderungen, die ihm gegenüber Kunden oder Kostenträgern entstehen, bereits jetzt im Verhältnis des Miteigentums an uns ab.
  4. Der Kunde bleibt weiterhin zum Forderungseinzug ermächtigt, wovon jedoch unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, unberührt bleibt. Wir machen davon keinen Gebrauch, solange der Kunde seinen Vertragspflichten nachkommt.
  5. Mit Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung des Konkurses, eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahrens erlöschen das Recht zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder zum Einbau der Vorbehaltsware und die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderungen; bei einem Scheck- oder Wechselprotest erlischt die Einzugsermächtigung ebenfalls.
  6. Soweit der Wert der Sicherheiten die vom Kunden zu begleichende Forderung um mehr als 20 % übersteigt, geben wir auf Verlangen weitere Sicherheiten frei.

9 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl

  1. Erfüllungsort ist stets unser Geschäftssitz.
  2. Gerichtsstand ist Schwerin. Wir sind berechtigt, nach unserer Wahl auch den allgemeinen Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen.
  3. Jegliche Rechtsbeziehung unterliegt dem deutschen Zivil- und Handelsrecht unter Ausschluß der Regelungen des UN-Kaufrecht (CISG).

10 Wirksamkeit der Bestimmungen

  1. Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Geschäftsbedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
  2. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung einer lückenhaften Bestimmung soll eine angemessene Regelung gelten, die die Parteien getroffen hätten, soweit sie bei Abschluß des Vertrages den Punkt bedacht hätten,

11 Datenspeicherung

Die für die Bestellung notwendigen Daten werden von uns elektronisch gespeichert und weiterverarbeitet. Wir versichern, alle persönlichen Angaben vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.

Weitere Datenschutzbestimmungen lesen Sie unter www.parafree.de/datenschutz

Vielen Dank.

Bei allen Interaktionen gilt das gegenseitige Fairplay und deren Höflichkeitsformen. Beide Parteien versichern, den jeweilig Anderen nicht vorsätzlich zu schädigen. Der Vertrag über PARAFREE-Produkte findet auf Basis der ausdrücklichen und persönlichen Nutzungsabsicht statt. Eventuelle Spekulationskäufe, oder Ankauf als Handelsware mit Rücktrittsabsicht innerhalb gesetzlicher Fristen sind ausgeschlossen.
Ware, die ungetestet oder unberührt zurückgesendet wird, gilt als nicht gefahren und somit liegt die Vermutung nahe, die Unternehmung Felix Lange zu schädigen. Ausgenommen davon sind Mängelanzeigen innerhalb der Meldefrist von 1 Tagen. Es gilt vorrangig das Recht zur Mängelbeseitigung durch uns.   

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